Übung in nichtbestimmungsgemässem Verweilen. Radioballett.

Knapp fünfhundert Radiohörer kamen trotz eines Verbots durch die Deutsche Bahn zu dem „Radioballett“ im Leipziger Hauptbahnhof, um dort, verteilt über den ganzen Raum, eine über Radio ausgestrahlte Choreographie auszuführen. Diese bestand zum Teil aus am Bahnhof erlaubten Gesten (Winken, Zeigen, Warten). Aufgrund der Vielzahl der Teilnehmer waren aber auch verbotene Gesten möglich (Liegen, Waren anbieten, zum Betteln die Hand aufhalten).

Das Radioballett machte damit auf die flächendeckende Videoüberwachung aufmerksam und zeigte zugleich im Empowerment der Hörer dem Kontrollapparat seine Grenzen auf.

Die deutsche Bahn versuchte sowohl das Leipziger, als auch das, ein Jahr zuvor durchgeführte Hamburger Radioballett zu verbieten, konnte die Verbote aber weder vor Gericht noch gegenüber den zahlreichen Teilnehmern durchsetzen.


Regie: LIGNA